Basis
Unternehmenslogo
Grundaufbau
Zentrales Element des Corporate Designs
Die Bildmarke mit dem Schriftzug „WERTGARANTIE“ wird immer in Kombination verwendet und kontinuierlich nach den Richtlinien eingesetzt. Dies wird in allen Vorlagen berücksichtigt und zahlt auf den Wiedererkennungswert ein.
- Der blaue Pfeil wird in der Kommunikation, bis auf wenige festgeschriebene Ausnahmen im Online-Bereich, niemals vom Schriftzug gelöst und einzeln verwendet.
- Hinter der Wort-Bild-Marke steht das „®“, das WERTGARANTIE als eingetragene Marke kennzeichnet. Diese Version wird auf allen analogen Werbemitteln und in der geschäftlichen Kommunikation eingesetzt.
- Absolute Ausnahmefälle werden in Absprache mit dem Marketing freigegeben.
- Ausnahmen sind in den Richtlinien für die Online-Medien – dem Digitalen Corporate Design (DCD) – festgeschrieben.
Farbigkeiten
Das Logo kann in seinen definierten Farben, in Schwarz und in Weiß eingesetzt werden.

- Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs darf sich kein anderes grafisches Element befinden.
- Der Mindestabstand beträgt 2 Versalhöhen nach oben, eine Versalhöhe nach unten und zwei Versalbreiten nach links und rechts.
- Das ® wird beim Mindestabstand nicht berücksichtigt.
- Offizielle Absender wie „Ein Produkt von …“ sind eine Ausnahme und im CD verankert.

- Bei einer Abbildungsbreite von weniger als 30 mm wird das Registrierungszeichen im Verhältnis zum Logo vergrößert und die hier abgebildete Version verwendet.
- Aus Gründen der Lesbarkeit wird das Logo nicht kleiner als 20 mm breit abgebildet.
- Auch diese Varianten stehen als Datei bereit.
Platzierung
Die Logos werden auf Werbedrucksachen wie Plakaten, Foldern, Urkunden und Ähnlichem – wenn möglich – unter Berücksichtigung des Mindestabstandes zum Rand, rechtsbündig unten platziert. Bei Visitenkarten, Briefbögen und Kurzmitteilungen wird das Logo rechtsbündig oben angeordnet, weitere Infos im Kapitel „Geschäftsausstattung“.
Vorlagen in InDesign finden Sie hier.
Der selbstsprechende Name WERTGARANTIE wird international konsequent genutzt und niemals übersetzt.
Darstellung
Zulässig | Print
Schwarz-Weiß-Version
Negative Darstellung auf dunklem Hintergrund
Einfarbige Version blau (für produktionsbedingte Ausnahmen)
- Klassische Version ohne Claim und mit vergrößertem Registrierungszeichen von 30 bis 20 mm
- Generell ab 25 mm Breite einzusetzen
- Die Dateien tragen zusätzlich in ihrem Namen ein „s“ für small, z. B.: WG_Logo_Claim_white_s_rgb_DE.jpg
Zulässig | Online
Negative Darstellung auf dunklem Hintergrund
- Online wird das Logo ohne „®“ dargestellt. Dadurch entfällt der Größenunterschied.
Verboten
Verzerrung der Proportionen
Veränderung der Farbe
Positive Abbildung auf dunklem Hintergrund
Abbildungsgröße kleiner als 20 mm
Niemals Proportionen verändern!
- Das Logo darf in seinen Proportionen nicht verändert – bzw. verzerrt – werden.
- Pfeil und Schriftzug dürfen nicht voneinander getrennt werden.
- Ausnahmen wie Gravuren oder ähnliches werden im Vorfeld abgestimmt.
Abbildung kleiner als 20 mm
- Das Logo wird nicht kleiner als in einer Breite von 20 Millimeter abgebildet.
Abbildung kleiner als 30 mm
- Hier wird das Logo „s“ eingesetzt, das ein größeres Registrierungszeichen besitzt.
- Mit Unterzeile darf dies bis zu einer Breite von 25 mm eingesetzt werden. Darunter nur noch die Version „s“.
Abbildung auf dunklem Hintergrund
Entweder wird der Hintergrund aufgehellt oder das Logo in negativ (Weiß) abgebildet.
Richtige und falsche Anwendung
In Abhängigkeit vom Verwendungszweck und den technischen Möglichkeiten kann das Logo in unterschiedlichen Versionen genutzt werden. Bei einem einfarbigen Zeitungsdruck zum Beispiel darf es Schwarzweiß dargestellt werden. In jedem Fall muss das Logo gut lesbar und gut sichtbar sein.
Schreibweise Markenname im Fließtext
Hier wird der Begriff WERTGARANTIE analog zur Schreibweise im Schriftzug ausschließlich in Versalien gesetzt. Das „®“ entfällt in Fließtexten.
Versionen
Einsatz in Deutschland
(Auszug)
Einsatz in Spanien
Offizieller Claim und Firmierung
Einsatz in den Niederlanden
Offizieller Claim und Firmierung
Verwendung der Logo-Versionen mit Unterzeile
Im Rahmen der Unternehmenskommunikation werden u.a. die oben abgebildeten Logos mit Unterzeile eingesetzt. Dieser Aufbau ist den Gesellschaften vorbehalten, Services u.ä. dürfen in diesem Kontext nicht dargestellt werden.
Verwendung Logo-Version mit Claim
- Das Logo mit Claim wird priorisiert eingesetzt, insbesondere, wenn es sich um ein werbliches Kommunikationsmittel handelt.
- Eine klärende Unterzeile für jedes Land, in dem WERTGARANTIE tätig ist, kommt in der jeweiligen Nation zum Einsatz. Die Version „s“ mit dem vergrößerten Registrierungszeichen wird ab einer Logobreite von 30 bis 25 mm genutzt, der Claim darunter entfällt.
- Außerdem stehen hier weitere Versionen zur Wahl, die als Unterzeile die Firmierung tragen und als Absender bei z.B. Jahresberichten eingesetzt werden.
Versionen Absender
Ein Produkt von
Dieser Zusatz wird bei allen WERTGARANTIE Produkten eingesetzt.
Einsatz in Deutschland
Offizieller Claim und Firmierung
Einsatz in den Niederlanden
Offizieller Claim und Firmierung
Veranstaltungslogos
Einsatzzweck
Im Rahmen der Unternehmenskommunikation werden feste wiederkehrende Veranstaltungen und Aktionen mit eigenem Logo beworben. Derzeit handelt es sich um 3 Veranstaltungen mit eigenem Logo, die einmal jährlich stattfinden: der 52er Chancen-Treff, die 365er Profi-Treff und die Profi-Tour.
Grundaufbau
Allgemein
- Die Darstellung der jeweiligen Logos richtet sich inhaltlich am Thema der Aktion/Veranstaltung aus.
- Um den besonderen Charakter jeder Veranstaltung aus Networking und Erlebnis hervorzuheben, enthält jedes Logo ein passendes Icon im bekannten WERTGARANTIE Blau.
- Der Schriftzug und das Icon der Logos werden immer in Kombination verwendet und nach den geltenden Richtlinien eingesetzt.
- Die Veranstaltungslogos treten immer im direkten Zusammenhang zu dem WERTGARANTIE Logo auf und werden niemals komplett losgelöst/allein verwendet.
Farbigkeit
Die Logos können in ihren definierten Farben oder in Schwarz und Weiß eingesetzt werden.
Platzierung
Die Logos werden auf Werbedrucksachen wie Einladungskarten, Menükarten, Programmheften und ähnlichem sowie im digitalen Bereich z. B. als Newsletter-Bilder – wenn möglich – unter Berücksichtigung des Mindestabstandes zum Rand platziert. Sie unterliegen dabei keiner strikten Platzierungsvorgabe.
- Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs darf sich kein anderes grafisches Element befinden.
- Der Mindestabstand beträgt 1 Versalhöhe nach oben und unten sowie 2 Versalbreiten nach links und rechts.
- Aus Gründen der Lesbarkeit werden die Logos nicht kleiner als 20 mm breit abgebildet.
Nutzen im Verbund
Die jeweiligen Veranstaltungslogos können auch im Verbund mit dem WERTGARANTIE Logo genutzt werden. Dafür stehen fertige Dateien zur Verfügung. Die Variante empfiehlt sich z. B. für Briefumschläge.
